OFD Rheinland - Verfügung vom 13.09.2010
S 2861 - 0002 - St 131

OFD Rheinland - Verfügung vom 13.09.2010 (S 2861 - 0002 - St 131) - DRsp Nr. 2011/80033

OFD Rheinland, Verfügung vom 13.09.2010 - Aktenzeichen S 2861 - 0002 - St 131

DRsp Nr. 2011/80033

Frage der Verfassungsmäßigkeit der §§ 36 - 38 KStG

Mit Beschluss vom 17.11.2009 (1 BvR 2192/05) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Umgliederungsvorschriften des § 36 Abs. 3 und 4 KStG beim Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Es ist danach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Übergangsregelung bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von KSt-Minderungspotential führt, bei anderen dagegen nicht.

Der Gesetzgeber muss nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts spätestens mit Wirkung zum 01.01.2011 eine Neuregelung treffen, die diese Schlechterstellung beseitigt. Diese Neuregelung ist dann rückwirkend auf alle offenen Verfahren anzuwenden.