Zur Wahrung der Sicherheit von Handelsschiffen sind zwei Sicherheitcodes eingeführt worden:
„International Safety Management” Code (ISM; ab 01.07.2002). Dieser schreibt die Errichtung eines Sicherheitssystems zur Unfallverhütung und Unfallerfassung vor.
„International Ship and Port Security Code” (ISPS; ab 01.07.2004). Dieser soll die Sicherheit im Hinblick auf terroristische Angriffe, inkriminierte Ladungen, blinde Passagiere etc. gewährleisten.
Eine Reederei beabsichtigt hierfür professionelle Inspektoren einzusetzen, die vom Ausland aus die gesamte Flotte der Reederei betreuen. In einem Antrag auf verbindliche Auskunft wurde die Frage aufgeworfen, ob das Kriterium „fast ausschließliche Bereederung im Inland” dann noch erfüllt ist (vgl. Bezugsverfügung).
Als Anlage überundet die OFD Rostock das zwischen den Küstenländern und dem BMF abgestimmte Antwortschreiben.
Anlage
MS „N..” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Ihr Antrag auf eine verbindliche Auskunft vom 27. Juni 2003
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