Mit den Bezugverfügungen war auf anhängige Verfahren zur Frage, wie Rückzahlungen von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Form von Preisnachlässen und sog. Eigenprovisionen zu behandeln sind, hingewiesen worden.
Mit den Urteilen vom 26.02.2002 (IX R 20/98 - BFH/NV 2002 S. 854 und IX R 33/98 - BFH/NV 2002 S. 1024) hat der BFH entschieden, dass diese Zahlungen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen, sondern zu einer Minderung der Anschaffungskosten führen. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Fonds die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen worden sind.
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