Nach dem Erlass des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 07.05.2003 ist es in das Ermessen der Finanzämter gestellt, welche Denkmalschutzbehörden mit der Erstellung der Gutachten für erbschaft- und vermögensteuerliche Zwecke beauftragt werden sollen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise bittet der OFD-Karlsruhe/OFD-Stuttgart im Bedarfsfall grundsätzlich das Landesdenkmalamt mit der Erstellung von erforderlichen Gutachten zu beauftragen. Die Anschrift des Landesdenkmalamtes lautet:
Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg
Berliner Str. 12
73728 Esslingen
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