Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.
Es wird gebeten, künftige Änderungen der Rechtslage in diesem Merkblatt selbst zu vermerken.
Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
§§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - vom 17. Dezember 1982 (BGBl. I S.
Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Grundstück (Tz. 2.4) betreffen.
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