FG München - Urteil vom 25.07.2007
9 K 994/07
Normen:
AO (1977) § 119 Abs. 3 § 129 § 130 § 131 § 164 Abs. 3 § 194 Abs. 2 ;

Offenbare Unrichtigkeit bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach Ergehen eines Betriebsprüfungsberichts

FG München, Urteil vom 25.07.2007 - Aktenzeichen 9 K 994/07

DRsp Nr. 2007/15569

Offenbare Unrichtigkeit bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach Ergehen eines Betriebsprüfungsberichts

Eine offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO liegt nicht vor, wenn das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung eines Einkommensteuerbescheids aufhebt, weil der Veranlagungsbeamte nach Erlass eines Betriebsprüfungsberichts, der eine aus den zusammenveranlagten Ehegatten bestehende Grundstücksgemeinschaft hinsichtlich der Umsatzsteuer betrifft, möglicherweise der Auffassung war, die Prüfung habe sich auch auf die Einkommensteuer erstreckt.

Normenkette:

AO (1977) § 119 Abs. 3 § 129 § 130 § 131 § 164 Abs. 3 § 194 Abs. 2 ;

Tatbestand: