I.
Die Kläger wenden sich gegen die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit. Weiterhin ist streitig, ob der Werkvertrag über den Bau einer Doppelhaushälfte in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden durfte.
Am 4. März 1997 unterzeichneten die Kläger als Ehegatten und die Z-GmbH einen Zahlungsplan, in dem die Bezahlung einer auf dem Grundstück L-Weg in Hamburg neu zu bauenden Doppelhaushälfte geregelt wurde (Grunderwerbsteuer-Akten -GrESt-A- Bl.18).
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