FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.07.2000
4 K 3263/98
Normen:
AO § 129 Satz 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Offenbare Unrichtigkeit bei falscher Rentenbesteuerung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.2000 - Aktenzeichen 4 K 3263/98

DRsp Nr. 2001/2425

Offenbare Unrichtigkeit bei falscher Rentenbesteuerung

Die Frage, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Antrag gemäß § 129 AO zu ändern sind, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente fälschlicherweise als nicht abgekürzte Leibrente besteuert wurde, läßt sich weder abstrakt noch durch Befragung des jeweiligen Sachbearbeiters als Zeugen klären, sondern nur unter Beachtung der Verhältnisse des Einzelfalles nach Aktenlage.

Normenkette:

AO § 129 Satz 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist strittig, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide auf Antrag zu ändern sind, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente fälschlicherweise als nicht abgekürzte Leibrente besteuert wurde.