FG Sachsen - Urteil vom 09.03.2007
6 K 1117/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 ;
Fundstellen:
DB 2009, 316
EFG 2008, 1693

Ohne eigene Küche oder eigene Kochstelle kein eigener Hausstand eines Alleinstehenden in der elterlichen Wohnung

FG Sachsen, Urteil vom 09.03.2007 - Aktenzeichen 6 K 1117/06

DRsp Nr. 2008/17787

Ohne eigene Küche oder eigene Kochstelle kein eigener Hausstand eines Alleinstehenden in der elterlichen Wohnung

Die einem Alleinstehenden im Haus der Mutter zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten begründen keinen für eine doppelte Haushaltsführung erforderlichen "eigenen Hausstand", wenn sie keine eigene Kochgelegenheit enthalten und zu diesem Zwecke die Küche der Mutter außerhalb der zur alleinigen Nutzung überlassenen Räume mitbenutzt wird.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger einen doppelten Haushalt führte und ob eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen vorzunehmen ist.