I.
Streitig ist, ob der Klägerin die erhöhte Investitionszulage zu gewähren ist.
Klägerin ist die B. gesellschaft mbH & Co. KG ("Besitzunternehmen"). Sie wurde auf ihren am 20. Juni 1994 bei der Handwerkskammer Chemnitz gestellten Antrag am 17. März 1995 in die Handwerksrolle eingetragen. An der Klägerin sind beteiligt:
- als Komplementärin die B. gesellschaft Beteiligungs GmbH (Gesellschafter T. 51 %, R. 20 % und O. GmbH & Co. KG 29 %)
- als Kommanditisten T. 51 %, R. 20 % und O. GmbH & Co. KG 29 %)
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