Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Grundbuchamt - vom 24. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.150 EUR festgesetzt.
I.
Hans und Ruth K. sind im Grundbuch in Gütergemeinschaft als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Die Beteiligte betreibt Krankenhäuser und hat gegen Hans K. einen Vollstreckungsbescheid über eine Hauptforderung wegen Krankenhauskosten (Pflege und Behandlung gemäß Rechnung vom 21.7.2010) von 5.367,90 EUR zuzüglich Kosten, Nebenforderungen und Zinsen (Gesamtbetrag: 6.038,92 EUR) erwirkt. Gegen Ruth K. erging auf Antrag der Beteiligten ebenfalls ein Vollstreckungsbescheid über den Gesamtbetrag von 7.118,91 EUR, bestehend aus einer Hauptforderung, die als Schuld für _Ehegattenhaftung gemäß 1357 gemäß Schreiben vom 19. Januar 2012_ bezeichnet ist, in Höhe von 5.367,90 EUR nebst Kosten, Nebenforderungen und Zinsen.
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