Der Beklagte ist Steuerberater und war in dieser Eigenschaft bis Anfang des Jahres 1996 im Rahmen eines Dauermandates für den Kläger, seine Ehefrau sowie Gesellschaften der Eheleute K., unter anderem die T. GmbH, tätig. Die T. GmbH wurde gegründet, um das operative Geschäft des vorher vom Kläger als Einzelunternehmen betriebenen Gewerbes, insbesondere die Vermietung von Toilettenhäuschen, zu übernehmen.
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