Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Oldenburg vom 29.03.2016 aufgehoben.
Das Registergericht wird gebeten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über den Eintragungsantrag der Antragstellerin vom 17.03.2016 zu entscheiden.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,- €.
I.
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