Option zur Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 a EStG nach GmbH-Insolvenz
FG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012 - Aktenzeichen 12 K 993/12 F
DRsp Nr. 2013/115
Option zur Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 aEStG nach GmbH-Insolvenz
Eine –die Option zur Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 aEStG und damit abweichend von § 20 Abs. 6 und 9 EStG den Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ermöglichende – Beteiligung von mindestens 25 % besteht auch nach Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fort, bis die GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird.Die Option zur Regelbesteuerung ist auch zulässig, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr mit Kapitalerträgen aus der Beteiligung gerechnet werden kann.