I.
Streitpunkt ist, ob Steuerbescheide durch Zustellung an ein früheres Vorstandsmitglied eines Vereins ordnungsgemäß bekannt gegeben worden sind.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der 1992 gegründet wurde und im Vereinsregister des Amtsgerichts X geführt wird. Sein satzungsmäßiger Zweck ist die kulturelle, politische, technische und kreative Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen.
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