FG Hamburg - Urteil vom 17.01.2007
8 K 74/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 § 8 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1545
EFG 2007, 669

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei einem Wirtschaftsprüfer

FG Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 8 K 74/06

DRsp Nr. 2007/6242

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei einem Wirtschaftsprüfer

1. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht eines Wirtschaftsprüfers führt nicht dazu, dass die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG) zu reduzieren sind. 2. Berufliche Reisen, die sich über mehrere Tage erstrecken, dürfen nicht zu einem Eintrag zusammengefasst werden.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 § 8 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt.