Die Beteiligten streiten über die Besteuerung eines privaten Nutzungsvorteils für einen im Betriebsvermögen des Klägers gehaltenen PKW.
Der Kläger wurde in den Streitjahren mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eheleute haben zwei 19xx und 19yy geborene Söhne. Der Kläger erzielte in allen Streitjahren Einkünfte aus der Tätigkeit als selbstständiger Zahnarzt. Die Praxis, die er in angemieteten Räumen betreibt, liegt etwa 600 m von seinem Wohnhaus entfernt. Seine Ehefrau hatte in den Streitjahren keine Einkünfte.
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