Streitig ist die Ordnungsmäßigkeit des vom Kläger geführten Fahrtenbuchs im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) - sogen. Escape-Klausel - bei der Ermittlung von Einnahmen aus der Gestellung eines Dienstfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 Sätze 2-5 EStG.
Der Kläger ist als Unternehmensberater im Außendienst nichtselbständig tätig. Seine Aufgabe ist es, ... betriebswirtschaftlich zu beraten und Gruppen-Tagungen und Seminare zu veranstalten.
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