FG München, Beschluss vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 6 V 5168/00
DRsp Nr. 2001/8798
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein Fahrtenbuch, das zwar (u.a.) den jeweils aufgesuchten Ort, nicht jedoch den Reisezweck enthält, nicht doch als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 anzusehen ist.