Die Klägerin ist ein italienisches Industrieunternehmen. Am ... 2004 stellte sie beim Beklagten nach § 18 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V. §§ 59 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum 10-12/2003 (Vergütungszeitraum) in Höhe von EUR 1105,60. Der Antrag war unterschrieben von einem Mitarbeiter der Bevollmächtigten der Klägerin und trug auch einen entsprechenden Firmenstempel.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|