I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) verpachtete im Rahmen einer ertragsteuerlichen Betriebsaufspaltung Anlagevermögen (Betriebsgebäude und -räume) an zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Bauunternehmen). Er war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der beiden Gesellschaften.
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