Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei untergeordneter Tätigkeit?
BFH, Beschluß vom 24.07.1998 - Aktenzeichen I B 7/98
DRsp Nr. 1999/584
Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei untergeordneter Tätigkeit?
Die wirtschaftliche Eingliederung einer Organgesellschaft setzt voraus, daß das herrschende Unternehmen (Organträger) eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Organgesellschaft gefördert wird und die im Rahmen des Organkreises nicht von untergeordneter Bedeutung ist.