FG Köln vom 11.03.1999
13 K 6548/96
Fundstellen:
AG 2000, 91
EFG 1999, 730

Organschaftsverhältnis mit einer GmbH

FG Köln, vom 11.03.1999 - Aktenzeichen 13 K 6548/96

DRsp Nr. 2001/2899

Organschaftsverhältnis mit einer GmbH

Ungeachtet der neueren Zivilrechtsprechung, wonach § 302 AktG auch im GmbH-Recht Anwendung findet, setzt die steuerliche Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses mit der GmbH voraus, daß der Gewinnabführungsvertrag eine dem § 302 AktG entsprechende Vereinbarung über die Verlustübernahme enthält.

Für die Praxis:

Der im Streitfall abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag enthielt zwar eine dem Wortlaut des § 302 Abs. 1 AktG entsprechende Verpflichtung zur Verlustübernahme. Er enthielt aber weder ausdrücklich noch durch Bezugnahme das in § 302 Abs. 3 AktG normierte Verbot, auf den Anspruch auf Verlustausgleich vor Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Beherrschungsvertrags zu verzichten. Dies fordert allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH v. 17.12.1980; BStBl II 1981, 383).

Fundstellen
AG 2000, 91
EFG 1999, 730