I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine im Beitrittsgebiet ansässige GmbH, war im Streitjahr 1990 eine 100%ige Tochtergesellschaft der F-GmbH. Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung der Steuerrate 1990 machte sie geltend, Organgesellschaft der F-GmbH zu sein und beantragte, ihre Gewerbesteuer für das 2. Halbjahr 1990 auf 0 DM festzusetzen. Dies lehnten der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) und das Finanzgericht (FG) mit der Begründung ab, daß das
Mit ihrer Revision rügt die Klägerin Verletzung des §
Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Revision ist als unbegründet zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der -- --).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|