Der Kläger war Landwirt. Seine Landwirtschaft betrieb er auf eigenen und hinzu gepachteten landwirtschaftlichen Flächen. Hierzu gehörten auch von der S-KG (KG) gepachtete Flächen, die zwischenzeitlich als Bauland ausgewiesen waren. Zum 1. Juli 1997 und 1. Juli 1998 verpachtete der Kläger seinen landwirtschaftlichen Betrieb mit verschiedenen Verträgen an seine Schwiegersöhne. Eine Betriebsaufgabe wurde nicht erklärt, da er den Betrieb als ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb fortführte.
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