FG München - Urteil vom 21.07.2009
6 K 4843/06
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Pachtaufwand bei einer Betriebsaufspaltung als vGA

FG München, Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 6 K 4843/06

DRsp Nr. 2010/11608

Pachtaufwand bei einer Betriebsaufspaltung als vGA

Ist in einem Vertrag über eine Betriebsverpachtung zwischen von derselben Personengruppe beherrschten Unternehmen vereinbart, dass der berechnete Pachtzins bei der Verpächterin nicht zu Verlusten führen darf, entspricht dies nicht den Vereinbarungen, die fremde Dritte abgeschlossen hätten. Die Pachtaufwendungen stellen folglich vGA dar.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin ist eine GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spedition mit Lagerei und eines Transportunternehmens. Gesellschafter sind A B, seine Schwester C B und D B. Zwischen der Klägerin und der A B OHG (im Folgenden: OHG), W, wurde am gleichen Tag ein Betriebspachtvertrag (im Folgenden: Vertrag). Gegenstand des Unternehmens der OHG ist die Betriebsverpachtung. In den Streitjahren waren persönlich haftende Gesellschafter Frau C B und Herr A B (je 50 %).