FG Niedersachsen - Urteil vom 14.09.2005
12 K 635/00
Normen:
EStG § 13 § 13a ;
Fundstellen:
EFG 2006, 105

Pachtvertrag; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Landwirtschaftlicher Betrieb - Abgrenzung Pachtvertrag/Wirtschaftsüberlassungsvertrag bei Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebes

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2005 - Aktenzeichen 12 K 635/00

DRsp Nr. 2005/20355

Pachtvertrag; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Landwirtschaftlicher Betrieb - Abgrenzung Pachtvertrag/Wirtschaftsüberlassungsvertrag bei Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebes

1. Unter einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gegen Versorgungsleistungen zu verstehen. 2. Vom Pachtvertrag unterscheidet sich die Wirtschaftsüberlassung im Wesentlichen nur durch die Entgeltlichkeit. An einem angemessenen Pachtzins (Entgelt) fehlt es, wenn eine erhebliche Abweichung vom üblichen Pachtzins anzunehmen ist. 3. Ist erkennbar, dass mit den Leistungen nur die Versorgung des Verpächters gesichert werden soll (z.B. altenteilsähnliche Leistungen), so liegt kein Pachtzins vor, der zur Annahme der Entgeltlichkeit führen kann.

Normenkette:

EStG § 13 § 13a ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Einordnung eines Vertrages zur Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebes als Pachtvertrag oder als Wirtschaftsüberlassungsvertrag.

Die verheirateten Kläger werden in den Streitjahren 1994 bis 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Landwirt.