Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Milchgarantienmengenabgaben.
Der Kläger ist Milcherzeuger mit Höfen in der X-Straße sowie in der Y-Straße in A. Er wohnt in der X-Straße.
Im Rahmen einer Außenprüfung für das Milchwirtschaftsjahr 2001/2002 stellte das Hauptzollamt B mit Bericht vom 20.11.2003 fest, dass der Kläger Vereinbarungen über die Anrechnung der von ihm angelieferten Milch getroffen habe. Die Milcherzeugereigenschaft sei zu prüfen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|