FG Hamburg - Urteil vom 22.05.2008
4 K 217/07
Normen:
VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 9 ;

Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur Milcherzeugung als Milcherzeuger

FG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 4 K 217/07

DRsp Nr. 2008/16291

Pächter von Milchvieh und Betriebseinrichtungen zur Milcherzeugung als Milcherzeuger

1. Zur Frage der Milcherzeugereigenschaft eines Pächters von Produktionseinheiten zur Milcherzeugung. 2. Die fehlende Ummeldung des Kuhbestandes in der HIT-Datenbank ist für sich genommen nicht geeignet, Zweifel an dem Übergang der Milcherzeugereigenschaft auf den Pächter zu begründen.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 9 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Milchgarantienmengenabgaben.

Der Kläger ist Milcherzeuger mit Höfen in der X-Straße sowie in der Y-Straße in A. Er wohnt in der X-Straße.

Im Rahmen einer Außenprüfung für das Milchwirtschaftsjahr 2001/2002 stellte das Hauptzollamt B mit Bericht vom 20.11.2003 fest, dass der Kläger Vereinbarungen über die Anrechnung der von ihm angelieferten Milch getroffen habe. Die Milcherzeugereigenschaft sei zu prüfen.