I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. September 2018 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 27. Januar 2018 nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kosten der I. Instanz haben die Klägerin zu 14,29 % und der Beklagte zu 85,71 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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