1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2016 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2016 -
3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und hilfsweise um einen Nachteilsausgleich.
Der Kläger (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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