Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. November 2020 - 4 Sa 397/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten im Wesentlichen über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, nachdem der Kläger dessen Übergang auf einen anderen Arbeitgeber widersprochen hat.
Der beklagte Verband ist eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft von Betriebskrankenkassen. Er unterhielt ein Apothekenabrechnungszentrum als Eigenbetrieb, in dem ua. der Kläger beschäftigt wurde.
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