1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Juli 2019 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung des Klägers.
Der Kläger ist bei dem beklagten Land beschäftigt. Im ursprünglich mit dem Landschaftsverband R abgeschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrag vom 28. Juni 2000 ist ua. die Geltung des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (
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