Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2016 - 4 Sa 2/16 - aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 -
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis zu den zwischen dem Kläger und der L R S GmbH bis zum 26. Mai 2015 geltenden Arbeitsbedingungen besteht.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach einer umwandlungsrechtlichen Aufspaltung der bisherigen Arbeitgeberin des Klägers, der L R S GmbH (im Folgenden LRS), ein Arbeitsverhältnis besteht und ob die Beklagte zur Beschäftigung des Klägers zu den zuletzt mit der LRS vereinbarten Arbeitsbedingungen verpflichtet ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|