1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - wird zurückgewiesen, soweit der Hauptantrag abgewiesen wurde.
2. Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten vorrangig darüber, ob zwischen ihnen kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, weil die Beklagte den Kläger nicht nur vorübergehend als Leiharbeitnehmer beschäftigt hat. Hilfsweise macht der Kläger einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit der Beklagten über eine Vollzeittätigkeit als Logistiker geltend.
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