Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.12.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Stundung.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) —eine syrische Staatsangehörige— lebt seit 2006 in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis nach §
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