Die Revision der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 17. Januar 2017 (Az
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Streitig ist die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen der Klägerin für die Quartale I/2009 bis III/2009.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft zweier Fachärzte für Urologie. Sie ist zur vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der Beklagten zugelassen und betreibt ihre Praxis in K..
Der Klägerin wurde mit Schreiben vom 19.12.2008 für das Quartal I/2009 ein Regelleistungsvolumen (
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