Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. März 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt nach Zulassung als Syndikusrechtsanwalt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Beschäftigung bei der A für den Zeitraum vom 1.4.2012 bis zum 23.3.2016.
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