I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. August 2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Fluggesellschaft, hilfsweise über einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin.
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