Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.06.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden dem Kläger auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..
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