Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2018 -
Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das in demselben Rechtsstreit ergangene Schlussurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2018 bei gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Im Rahmen des erstinstanzlich allein gegen den Berufungsbeklagten zu 1. gerichteten und mit der Berufung gegen die Berufungsbeklagte zu 2. erweiterten Rechtsstreits streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs auf die Berufungsbeklagte zu 2. sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung, über einen Auskunftsanspruch und über die Einordnung von Vergütungsansprüchen als Neumasseverbindlichkeit.
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