Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2021 -
Auf die Berufung des Klägers und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.704,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Januar 2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.087,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.029,00 € seit dem 01. Februar 2018, auf 1.029,00 € seit dem 01. März 2018, auf 1.029,00 € seit dem 01. April 2018 zu zahlen.
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