Auf die Berufung der Beklagten und im Hinblick auf die teilweise Klagrücknahme wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 08. Februar 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. September 2016 über den Betrag in Höhe von € 1.575,36 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 86,97 brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 500,76 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von € 27,16 ab dem 01. Juli 2015, auf € 27,16 seit dem 01. August 2015, auf € 27,16 seit dem 01. September 2015, auf € 27,16 seit dem 01. Oktober 2015, auf € 27,16 seit dem 01. November 2015, auf € 27,16 seit dem 01. Dezember 2015, auf € 27,16 seit dem 01. Januar 2016, auf € 27,16 seit dem 01. Februar 2016, auf € 27,16 seit dem 01. März 2016, auf € 27,16 seit dem 01. April 2016, auf € 27,16 seit dem 01. Mai 2016, auf € 27,16 seit dem 01. Juni 2016, auf € 86,97 seit dem 01. Juli 2016 und auf € 86,97 seit dem 01. August 2016 zu zahlen.
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