Auf die Anschlussberufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2017 über den Betrag von 3.983,98 € brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 236,41 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 3.385,08 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von monatlich jeweils 66,53 €, jeweils am Monatszweiten, erstmals beginnend am 02. Juli 2015 und letztmals beginnend am 02. Juni 2016, sowie auf einen Betrag von monatlich jeweils 215,56 €, jeweils am Monatszweiten, erstmals beginnend am 02. Juli 2016 und letztmals beginnend am 02. Juni 2017, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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