Die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02. Mai 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 92/100 und die Beklagte zu 8/100 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erhöhung einer Betriebsrente zum 01. Juli 2015 und 01. Juli 2016.
Der am XX.XXXXXXXX 1944 geborene Kläger war seit dem 01. April 1961 bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Hauptabteilungsleiter.
Mit Rückwirkung zum 01. April 1985 schloss die Tarifgemeinschaft der B. D. L. AG, B. D. S. AG AG, B. K. AG, B. R. AG und H. I. R. AG, vertreten durch die B. D. L. AG, mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen am 08. Juli 1987 den "Tarifvertrag über die betriebliche Versorgungsordnung - 01.04.85 -" (Anlage B 2 in der Fassung vom 19. April 2002 - Bl. 143 d.A., künftig: "VO 85"). Darin heißt es:
"§ 6 Anpassung der Renten
1. Die Renten werden jeweils entsprechend der gemäß §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|