Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Zusammenhang mit einer Insolvenz und einen Auskunftsanspruch.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. Q. & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in C.. Der Kläger war seit dem 01.01.1989 bei der Lufttransport-Unternehmen GmbH & Co KG (im Folgenden M.) als verantwortlicher Flugzeugführer beschäftigt. Im Jahr 2011 ging das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs im Zusammenhang mit einer aufnehmenden Verschmelzung auf die Schuldnerin über. Grundlage der Tätigkeit des Klägers war zuletzt der noch mit der M. abgeschlossene Arbeitsvertrag vom 11.03.1996. In diesem hieß es u.a.:
"§ 1 Gegenstand des Vertrages
...
4. Für das Arbeitsverhältnis gelten die jeweils gültigen Tarifverträge für das Borpersonal der M..
...
§ 4 Dienstlicher Einsatzort
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