FG Hessen vom 12.03.1997
12 K 3155/95

Parkgebühren bei park and ride

FG Hessen, vom 12.03.1997 - Aktenzeichen 12 K 3155/95

DRsp Nr. 2001/2876

Parkgebühren bei "park and ride"

Parkgebühren sind auch dann durch die Kilometerpauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG von zur Zeit DM 0,70 je Entfernungskilometer abgegolten, wenn die Aufwendungen im Rahmen der Inanspruchnahme des "park and ride"-Systems der Deutschen Bundesbahn angefallen sind. Die Parkgebühren werden durch das Unterstellen des Kfz auf einem Bahngelände in der Nähe des Bahnhofs und die anschließende Weiterfahrt nicht zu unbeschränkt abzugsfähigen Aufwendungen der Bahnfahrt.

Für die Praxis: