FG Münster - Urteil vom 07.11.2016
7 K 3044/14 E
Normen:
BewG § 13 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BB 2016, 3056
BB 2018, 1454

Passivierung und Abzinsung der von der Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung gestellten Geldbeträge

FG Münster, Urteil vom 07.11.2016 - Aktenzeichen 7 K 3044/14 E

DRsp Nr. 2016/19174

Passivierung und Abzinsung der von der Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung gestellten Geldbeträge

Tenor

Die Einkommensteueränderungsbescheide 2009 vom 28.03.2014 und vom 15.05.2014 sowie die Einspruchsentscheidung vom 25.08.2014 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 13 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger von seiner Mutter und seiner Ehefrau zur Verfügung gestellte Geldbeträge als Darlehen zu passivieren und abzuzinsen sind.