BFH - Urteil vom 23.09.1998
XI R 72/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BB 1998, 2617
BFH/NV 1999, 415
BFHE 187, 36
BStBl II 1999, 281
DB 1999, 28
DStZ 1999, 184
GmbHR 1999, 37
NZG 1999, 322
Vorinstanzen:
FG Münster,

Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 23.09.1998 - Aktenzeichen XI R 72/97

DRsp Nr. 1999/687

Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

»Lizenzeinnahmen aus der Überlassung von Patenten im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung können auch dann zu gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens führen, wenn die Patente nicht wesentliche Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft bilden.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Inhaber eines Einzelunternehmens. Ab 1976 übernahm eine neu gegründete GmbH, deren Geschäftsführer der Kläger war und an der er (neben seinen Kindern) zu 52 % beteiligt war, die Produktion mit unverändertem Unternehmensziel. Sie mietete die dem Kläger gehörenden, auf ihre Betriebszwecke zugeschnittenen Büro- und Fertigungsgebäude des bisherigen Einzelunternehmens an. Insoweit gehen die Beteiligten unstreitig vom Bestehen einer Betriebsaufspaltung aus.