Streitig ist die steuerliche Behandlung einer Pauschale für Reisekostenvergütung i.H.v. 350,00 DM pro Monat.
Der Kläger ist Mitglied im Kreistag des Landkreises...Er ist dort Kreistagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender. Im Streitjahr erhielt er für diese Tätigkeiten insgesamt Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattung in Höhe von 16.880,00 DM.
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