BFH - Beschluß vom 16.09.1999
VII B 231/99
Normen:
FGO § 51 Abs. 1 ; ZPO §§ 42, 44 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 331

Pauschale Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 16.09.1999 - Aktenzeichen VII B 231/99

DRsp Nr. 2000/588

Pauschale Richterablehnung

1. Die das Misstrauen in die Unparteilichkeit der Richter rechtfertigenden Umstände sind im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen. 2. Werden pauschal alle Berufsrichter eines Spruchskörpers abgelehnt, ist ein Ablehnungsgesuch regelmäßig rechtsmissbräuchlich, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte im Hinblick auf die Kollegialentscheidung vorgebracht werden, die auf eine Befangenheit aller Mitglieder des Spruchskörpers deuten. In einem derartigen Fall liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts insbesondere dann vor, wenn das Gesuch gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können. 3. Ist ein Ablehnungsgesuch mangels ausreichender Darlegung von Befangenheitsgründen offensichtlich unzulässig, ist es nicht zu bestanden, dass die abgelehnten Richter bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt und keine dienstliche Äußerung abgegeben haben.

Normenkette:

FGO § 51 Abs. 1 ; ZPO §§ 42, 44 Abs. 2, 3 ;

Gründe: